Praxis für
Verhaltenstherapie
"Ist eine Verhaltenstherapie das Richtige für mich? Und wie lange dauert sie?"
"Welche Kosten kommen auf mich zu?"
"Welche Folgen hat diese Therapie für mich?"
Bei einem ersten Gespräch klären wir diese Fragen persönlich und vertraulich. Dieses Erstgespräch wird von allen Krankenkassen bezahlt.
Allgemeines zur Anwendung von Psychotherapie/Verhaltenstherapie
Kognitive Verhaltenstherapie
Der zentrale Ansatzpunkt in der Therapie ist das Verhalten, worunter selbstverständlich auch Gedanken und Gefühle zu verstehen sind. Verhaltenstherapie befasst sich auch mit den Prinzipien menschlichen Lernens, die problematische Entwicklungen bedingen.
In der Therapie geht um die Veränderung von Verhalten auch in Form von Gedanken und Gefühlen. Leitlinien für den Behandlungsverlauf sind die Ziele, die in einer Therapie in Angriff genommen werden sollen. Großer Wert wird gelegt auf die Erfassung der Effektivität der Therapie; dies geschieht durch Aufzeichnung und Bewertung von Veränderungen. Die in der Verhaltenstherapie angewandten Verfahren zielen in erster Linie auf eine Erhöhung der Selbstmanagementfähigkeiten der Person ab; dazu gehören insbesondere ein Auf- und Ausbau von Fähigkeiten und Kompetenzen zwischen den therapeutischen Sitzungen durch Aufgaben und Übungen in der natürlichen Umgebung des Patienten.
Angeboten werden: Einzel-und Gruppentherapie für Erwachsene
Neben grundsätzlich allen in der Psychotherapierichtlinie genannten Indikationen und Störungsbildern, sind Spezialgebiete der Praxis:
- die psychologische Behandlung von Zwangsstörungen (Zwangshandlungen und-gedanken),
- Essstörungen (Anorexie und Bulimie)
- Angststörungen
- ADHS ( Attention deficit hyperactivity disorder - Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung)
Problembezogene Gruppentherapieangebote für Erwachsene
- Depressionsbewältigung
- Soziales Kompetenztraining
- Training emotionaler Kompetenzen
- Aufmerksamkeits-/Konzentrationsdefizite und Probleme bei der Selbstorganisation
- Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie ( einzeln und in der Gruppe)
Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche
Dieser Personengruppe machen wir bevorzugt ab dem 10.Lebensjahr ein Therapieangebot.
In der Regel werden, insbesondere bei jüngeren Kindern, die Eltern stark in die Therapie einbezogen und nach jeder vierten Sitzung mit dem Kind zu Elterngesprächen eingeladen.
Beantragung einer Verhaltenstherapie bei der Krankenkasse
Nach Sprechstunde / Probatorik (deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden) stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Die Therapeutin ergänzt Angaben zu diesem Antrag und verfasst ggf. einen Bericht an den Gutachter der Kasse. Ferner ist eine ärztliche Bescheinigung (Konsiliarbericht) beizulegen, dass eine Psychotherapie wegen einer körperlichen Erkrankung nicht kontraindiziert ist.
Selbstverständlich prüfen wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der Vorgespräche die Eignung unseres Behandlungsangebots im speziellen Fall.
Mit einer in der Regel positiven Entscheidung der Kasse zur Kostenübernahme ist ca. 3 Wochen nach Beantragung der Therapie zu rechnen.
Der Maximalumfang einer Verhaltenstherapie beträgt 80 50minütige Sitzungen, die in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt werden.
Da es sich bei einer psychotherapeutischen Praxis um eine „Bestellpraxis“ handelt, sollten Termine, die ausnahmsweise nicht wahrgenommen werden können baldmöglichst abgesagt werden. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, können in Höhe von 60 Euro (Ausfallhonorar) privat in Rechnung gestellt werden.
Beratungsangebote, für die die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, finden Sie unter
Diagnostik und Beratung.
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