Lehrpraxis

"Welche Voraussetzungen muss ich als Ausbildungsassistent erfüllen?"
"Wird die Praxisassistenz vergütet?"
"Wie kann ich 600 Stunden praktische Tätigkeit in der Lehrpraxis absolvieren?"

Eine Lehrpraxis ermöglicht die praktische Ausbildung in ambulanter Verhaltenstherapie innerhalb der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, das Kennenlernen von qualitätsgesicherten Praxisabläufen und die Zusammenarbeit mit einem Praxisteam.



Eine Lehrpraxis ermöglicht die praktische Tätigkeit in ambulanter Verhaltenstherapie innerhalb der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, das Kennenlernen von qualitätsgesicherten Praxisabläufen und die Zusammenarbeit mit einem Praxisteam.
Ferner wird die Einarbeitung in Themen der Vernetzung der Praxis mit kooperierenden Praxen, Kliniken und anderen Institutionen angeboten.
Für Sozialpädagoginnen und Psychologinnen in Ausbildung zur Kinder-und Jugendlichentherapeutin, bzw. Psychologinnen in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin – VT) besteht die Möglichkeit der Anerkennung des Praktikums im Rahmen der praktischen Tätigkeit (600 Stunden) gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 PsychTher-APrV i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 3 PsychThG.
Eine Genehmigung der KVB gemäß nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV muss beantragt werden.

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